Start › Widerruf und Wertersatz bei Partnerbörsen berechnen

Widerruf-Fristen- und Wertersatz-Rechner

Online geschlossene Verträge mit Partnerbörsen kannst du 14 Tage lang widerrufen. Hast du einem sofortigen Start zugestimmt, darf der Anbieter Wertersatz verlangen, aber nur zeitanteilig. Das sind oft nur wenige Euro.

So rechnet der Rechner

Die Urteile dazu

Die Verbraucherzentrale rät: Forderungen nicht sofort zahlen, den Widerruf nicht zurücknehmen und die Berechnung prüfen. Den Widerruf erklärst du bei Parship und ElitePartner laut AGB per E-Mail, Brief oder online über „Verträge widerrufen“.

Die Frist ist vorbei? Dann hilft der Kündigungs-Assistent zum Laufzeitende.

Keine Rechtsberatung. Der Rechner zeigt eine allgemeine Schätzung nach der zitierten Rechtsprechung. Bei Streit über die Höhe hilft die Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen

Zählt ein Persönlichkeitsgutachten extra?

Der BGH hat im Fall III ZR 125/19 nur 1,46 € Wertersatz zugesprochen, obwohl Parship für die Leistungen bis zum Widerruf 199,26 € verlangt hatte. Laut Bericht beruhten Persönlichkeitsauswertung und Partnervorschläge auf elektronischem Abgleich, nicht auf persönlicher Betreuung. Bei anderen Anbietern und Verträgen kann es Besonderheiten geben, etwa wenn ein Startpaket als eigene Leistung verkauft wird. Prüf dazu deine Bestellbestätigung.

Muss ich den Widerruf begründen?

Nein. Der Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich. Es reicht eine eindeutige Erklärung, zum Beispiel per E-Mail.

Wie lange kann ich zu viel Gezahltes zurückfordern?

Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt für Ansprüche gegen Parship eine Verjährung nach drei Jahren.

Quellen (abgerufen 06.11.2026): § 356 BGB · § 357a BGB · Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 26.10.2026) · Verbraucherzentrale Hamburg (Stand 25.01.2022) · LTO zu BGH III ZR 125/19

Stand: 06.11.2026