Start › Widerruf und Wertersatz bei Partnerbörsen berechnen
Widerruf-Fristen- und Wertersatz-Rechner
Online geschlossene Verträge mit Partnerbörsen kannst du 14 Tage lang widerrufen. Hast du einem sofortigen Start zugestimmt, darf der Anbieter Wertersatz verlangen, aber nur zeitanteilig. Das sind oft nur wenige Euro.
So rechnet der Rechner
- Widerrufsfrist: 14 Tage ab Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 BGB). Der Tag des Vertragsschlusses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB); das berücksichtigt der Rechner nicht.
- Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Frist nicht. Das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 BGB).
- Wertersatz = Gesamtpreis × genutzte Tage ÷ Tage der Laufzeit. Genutzte Tage zählen vom Tag des Vertragsschlusses bis zum Tag des Widerrufs, beide eingeschlossen.
- Wertersatz schuldest du nur, wenn du den sofortigen Beginn ausdrücklich verlangt hast und ordnungsgemäß belehrt wurdest (§ 357a Abs. 2 BGB). Sonst zeigt der Rechner 0 €.
Die Urteile dazu
- EuGH, 08.10.2020, C-641/19: Der Wertersatz wird grundsätzlich zeitanteilig berechnet. Ein Jahresvertrag, der nach einem Tag widerrufen wird, kostet also etwa 1/365 des Preises.
- BGH, 06.05.2021, III ZR 169/20: Jahrespreis ÷ 365 × tatsächlich genutzte Tage. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen hatten Parship und ElitePartner zuvor bis zu 75 % des Jahresbeitrags verlangt.
- BGH, 17.06.2021, III ZR 125/19: Für einen 12-Monats-Vertrag über 265,68 € hatte Parship 199,26 € verlangt. Der BGH setzte den Wertersatz auf 1,46 € fest.
Die Verbraucherzentrale rät: Forderungen nicht sofort zahlen, den Widerruf nicht zurücknehmen und die Berechnung prüfen. Den Widerruf erklärst du bei Parship und ElitePartner laut AGB per E-Mail, Brief oder online über „Verträge widerrufen“.
Die Frist ist vorbei? Dann hilft der Kündigungs-Assistent zum Laufzeitende.
Keine Rechtsberatung. Der Rechner zeigt eine allgemeine Schätzung nach der zitierten Rechtsprechung. Bei Streit über die Höhe hilft die Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen
Zählt ein Persönlichkeitsgutachten extra?
Der BGH hat im Fall III ZR 125/19 nur 1,46 € Wertersatz zugesprochen, obwohl Parship für die Leistungen bis zum Widerruf 199,26 € verlangt hatte. Laut Bericht beruhten Persönlichkeitsauswertung und Partnervorschläge auf elektronischem Abgleich, nicht auf persönlicher Betreuung. Bei anderen Anbietern und Verträgen kann es Besonderheiten geben, etwa wenn ein Startpaket als eigene Leistung verkauft wird. Prüf dazu deine Bestellbestätigung.
Muss ich den Widerruf begründen?
Nein. Der Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich. Es reicht eine eindeutige Erklärung, zum Beispiel per E-Mail.
Wie lange kann ich zu viel Gezahltes zurückfordern?
Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt für Ansprüche gegen Parship eine Verjährung nach drei Jahren.
Quellen (abgerufen 06.11.2026): § 356 BGB · § 357a BGB · Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 26.10.2026) · Verbraucherzentrale Hamburg (Stand 25.01.2022) · LTO zu BGH III ZR 125/19
Stand: 06.11.2026