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Partnervermittlung: Agentur oder Online-Börse?
Viele Menschen ab 50 überlegen, ob sie selbst online suchen oder eine Agentur beauftragen. Beides kann passen. Rechtlich gibt es aber einen Unterschied, den du kennen solltest.
Der Unterschied in einem Satz
Eine Online-Partnerbörse stellt dir eine Plattform zur Verfügung, auf der du selbst Kontakte knüpfst. Eine klassische Partnervermittlung sucht gezielt und persönlich für dich nach passenden Menschen.
§ 656 BGB: Lohn nicht einklagbar
§ 656 BGB stammt aus der Zeit der Heiratsvermittler. Er sagt: Durch das Versprechen eines Lohns für die Vermittlung einer Ehe „wird eine Verbindlichkeit nicht begründet“. Was du schon bezahlt hast, kannst du aber nicht deshalb zurückfordern.
Laut Verbraucherzentrale wendet der BGH diese Regel auch auf Verträge zur Anbahnung einer Partnerschaft an. Eine klassische Agentur kann ihren Lohn also nicht einklagen, wenn du nicht zahlst. Die Regel soll dir einen Prozess ersparen, in dem deine Intimsphäre zur Sprache käme.
Für Online-Partnerbörsen gilt das nicht. Der BGH hat am 17.06.2021 entschieden (Az. III ZR 125/19), dass § 656 BGB auf Online-Partnervermittlung nicht entsprechend anwendbar ist. Der Anbieter wertet Profile nicht individuell aus, sondern stellt nur den Zugang zur Plattform bereit. Er kann seinen Preis deshalb einklagen.
Worauf du bei einer Agentur achten solltest
Die Verbraucherzentrale rät:
- Nicht alles im Voraus zahlen. Vereinbare Teilzahlungen. Seriöse Anbieter lassen sich darauf ein.
- Keinen Kredit für die Vermittlung aufnehmen.
- Vertrag mitnehmen und zu Hause in Ruhe lesen, auch das Kleingedruckte.
- Kopie des Partnerprofils geben lassen, also deiner Wünsche an einen Partner.
- Misstrauisch bleiben bei Fotos sehr attraktiver Menschen und bei der Ausrede, die Person sei „gerade vermittelt“ worden.
Worauf du bei einer Online-Börse achten solltest
- Kosten über die ganze Laufzeit ansehen, nicht nur den Monatspreis: Abo-Kosten-Rechner.
- Kündigungsfrist notieren und rechtzeitig kündigen: Kündigungs-Assistent.
- Erst kostenlos testen. Welche Anbieter was kostenlos anbieten, steht im Vergleich der Partnerbörsen ab 50.
- Kein Geld an Kontakte. Bitten um Geld sind laut Polizei das zentrale Merkmal von Liebesbetrug: Romance-Scam-Check.
Gut zu wissen
- Nutze für die Partnersuche eine eigene E-Mail-Adresse. Das empfehlen Polizei und Verbraucherzentrale.
- Gib Nachname, Adresse und Arbeitgeber erst preis, wenn du die Person kennst.
- Triff dich die ersten Male an einem öffentlichen Ort und sag jemandem Bescheid, wo du bist.
Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt allgemeine Informationen. Für deinen Vertrag berät dich die Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei einer Agentur mein Geld zurück, wenn sie niemanden findet?
Nicht wegen § 656 BGB. Die Vorschrift schützt dich davor, verklagt zu werden. Bereits Gezahltes kannst du allein deshalb nicht zurückfordern. Ob andere Gründe greifen, etwa ein Widerruf, hängt vom Einzelfall ab.
Ist eine Online-Börse mit Persönlichkeitstest eine Agentur?
Nach dem BGH-Urteil III ZR 125/19 nicht, wenn das Matching elektronisch läuft und keine persönliche Auswertung stattfindet.
Quellen (abgerufen 06.11.2026): § 656 BGB · Verbraucherzentrale: Partnervermittlung (Stand 18.06.2025) · Polizeiliche Kriminalprävention · Verbraucherzentrale: Love Scamming
Stand: 06.11.2026